Am 15. Mai wurden die Änderungen des Solarpakets im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO

Damit sind folgende Erleichterungen bei Balkonkraftwerken verbunden:

  • Als Balkonkraftwerk gelten nun Anlagen mit einer Wechselrichterleistung bis zu 800 Watt (vormals 600 Watt). Die Peak-Leistung aller Module darf zusammen nicht mehr als 2.000 Watt betragen.
  • Balkonkraftwerke müssen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Eine Meldung beim Netzbetreiber entfällt.
  • Balkonkraftwerke dürfen auch in Betrieb genommen werden, wenn der Zähler keine Rücklaufsperre hat. Die Messstellenbetreiber tauschen die Zähler dann innerhalb einiger Monate selbstständig und auf eigene Kosten aus. Dafür reicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister aus.

Die heiß erwartete Privilegierung von Balkonkraftwerken für Mieter und Eigentümergemeinschaften soll leider erst im Herbst vom Bundesjustizministerium eingebracht werden. Auch auf die überarbeiteten VDE-Richtlinien müssen wir noch warten.

Weitere Informationen zu Balkonkraftwerken, sowie Musteranträge für die Genehmigung von Balkonkraftwerken bei Vermietern und Eigentümergemeinschaften finden Sie in unserem Infocenter, sowie im Downloadbereich bei Solar 2030 e.V.

Für Mietwohnungen und Eigentümergemeinschaften wurden die Regelungen ebenfalls vereinfacht:

Als Alternative zum alten Mieterstrom-Modell, bei dem der Betreiber der PV-Anlage als alleiniger Stromanbieter für die einzelnen Haushalte fungieren musste, kann nun der Betreiber der PV-Anlage zum zusätzlichen Stromlieferanten für die Nutzer im Haus werden – neben deren normalem Stromanbieter. Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen sein. Die einzelnen Nutzer können also ihren Stromanbieter frei wählen und zusätzlich den günstigen PV-Strom aus der Gemeinschaftsanlage nutzen.

Zudem darf erzeugter Strom auch zwischen­­gespeichert und in anderen verbundenen Bauteilen und Garagen (z.B. für Wallboxen) genutzt werden. Gemeinschaftsanlagen mit Speicher und gemeinsam genutzte Wallboxen amortisieren sich schneller, als Einzellösungen.

Mehr dazu auf unserer Seite „Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser“.

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