Anmeldung einer Stecker-PV-Anlage
ACHTUNG: Wir übernehmen für die Informationen auf dieser Website keine Gewährleistung oder Haftung. Sie sind nach bestem Wissen recherchiert, können aber keinesfalls eine Rechtsberatung, die Beratung eines Fachbetriebs oder eines Steuerberaters ersetzen.

Eine Anlage, die auf maximal 600 Watt abgegebene Leistung begrenzt ist, kann von Privatpersonen in Betrieb genommen werden. D.h. Ihr kauft die Anlage, stellt sie auf, meldet sie an und steckt sie in die Steckdose. Es ist durchaus üblich, Solar-Panels mit mehr als 600 Watt Leistung anzuschließen, aber der Wechselrichter muss auf 600 Watt Ausgangsleistung begrenzt sein! In der Beispiel-Paketübersicht haben wir nur Kombinationen aufgeführt, die diese Voraussetzung erfüllen.
Ihr meldet eure Anlage bei zwei Stellen an:
- Euer Netzbetreiber (VNB) – die Firma, die in Eurem Ort das Stromnetz betreibt, und für die Versorgungssicherheit zuständig ist.
- Marktstammdatenregister – dies ist eine Datenbank der Bundesnetzagentur. Wir veröffentlichen demnächst eine Schritt-Für-Schritt-Anleitung dafür.
Der VNB prüft nach der Anmeldung, ob ein Zählertausch erforderlich ist. Meist möchte der VNB einen Zweirichtungszähler, um die Einspeisung des Stroms erfassen zu können. Der VNB veranlasst gegebenenfalls den Tausch eures Zählers (wenn Ihr einen vom VNB abweichenden Messstellenbetreiber gewählt habt, wird dieser vom VNB informiert.).

Euer Stromzähler sollte eine Rücklaufsperre haben! Zähler mit digitaler Anzeige haben eine Rücklaufsperre. Es gibt aber eine Falle: Sogenannte „Always Positive“-Zähler, die auch dann Stromverbrauch zählen, obwohl eigentlich Strom eingespeist wird: https://www.energie-experten.org/news/achtung-balkon-pv-always-positive-zaehler-werten-einspeisung-als-verbrauch
Zähler mit analoger Anzeige, bei denen sich deutlich sichtbar eine Scheibe dreht (Ferraris-Zähler), haben normalerweise keine Rücklaufsperre. Solltet Ihr einen Zähler ohne Rücklaufsperre haben, so solltet Ihr mit der Inbetriebnahme eurer Anlage warten, bis der Zählertausch erfolgt ist.
Zusammenfassung uns bekannter Stromzählertypen
Bezeichnung | Erkennungsmerkmal | Analog/Digital | Geeignet für Balkonkraftwerk |
Ferraris-Zähler | Sich drehende Scheibe, ein oder zwei analoge Zählwerke | Analog | Nein |
Always Positive-Zähler | Digitalanzeige, Symbol mit zwei Pfeilen, von denen einer eine Kurve beschreibt. https://www.energie-experten.org/news/achtung-balkon-pv-always-positive-zaehler-werten-einspeisung-als-verbrauch | Digital | Nein |
Ein-Richtungs-Digitalzähler mit Rücklaufsperre | Digitalanzeige, die nicht hin- und her springt. Rücklaufsperrensymbol | Digital | Ja, aber die meisten VNB lassen ihn austauschen |
Zwei-Richtungs-Digitalzähler | Digitalanzeige, die in irgendeiner Form die eingespeiste Energiemenge mit „2.8.0“ anzeigt. Die vom Energieversorger bezogene Energiemenge wird mit „1.8.0“ (Eintarifzähler) oder „1.8.1“ und „1.8.2“ (Hoch/Niedertarifzähler) angezeigt. | Digital | Ja |
Woher weiß ich, wer mein Netzbetreiber ist?
Der Netzbetreiber ist nicht die Firma, bei der Ihr den Strom-Liefervertrag abgeschlossen habt! Ihr könnt ihn durch eine Internet-Recherche herausfinden. Ihr solltet aber auch nach dem Abschluss des Strom-Liefervertrags eine „Anschlussnutzungsbestätigung“ vom Netzbetreiber erhalten haben.
Im Folgenden ist eine Liste der im und rund um den Wetteraukreis existierenden Netzbetreiber (VNB). Diese sind, sofern Ihr nicht selber eine andere Firma als Messstellenbetreiber ausgewählt habt, auch die zuständigen Messstellenbetreiber und damit für den Stromzähler zuständig.