Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser

Für Vermieter und Eigentümergemeinschaften gibt es verschiedene Möglichkeiten, Photovoltaik für die einzelnen Parteien zur Verfügung zu stellen:

  • Neu seit Mai 2024: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (siehe unten)
  • Klassisches Mieterstrommodell (EEG)
  • Den einzelnen Parteien das Anbringen kleiner eigener Anlagen gestatten, z.B. an Balkonen, an der Fassade, auf Flachdächern, Dachterrassen oder Teilen des Dachs
  • Der Anlagenbetreiber installiert kleinere getrennte PV-Anlagen(teile) und vermietet diese an die einzelnen Mieter
  • Das ganze Dach wird an ein Solarunternehmen verpachtet (Contracting)
  • Darüber hinaus kann Photovoltaikstrom z.B. für Wärme (Wärmepumpe / Hybrid / Brauchwasser) genutzt und über die Heizkostenabrechnung abgerechnet werden.
  • Auch der Betrieb von Wallboxen und die Nutzung für den Allgemeinstrom im Gebäude (Licht, Aufzug usw.) sind möglich.

Sprechen Sie uns gerne mit Ihrem individuellen Fall an.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 steht seit Mai 2024 eine neue, vereinfachte Möglichkeit zur Verfügung, um den Strom aus einer Photovoltaikanlage verschiedenen Parteien (Mietern oder Miteigentümern) zur Verfügung zu stellen. Die belieferten Haushalte haben weiterhin einen Vertrag mit einem Stromanbieter für den Reststrom, den sie frei wählen können. Der Photovoltaikstrom wird zusätzlich vom Betreiber der Anlage geliefert. Für die Abrechnung ist es möglich, einen pauschalen Verteilschlüssel zu wählen, oder eine deutliche präzisere Abrechnung nach 15 Minuten langen Zeitfenstern. Letztere erfordert den Einsatz von digitalen „Smart Metern“, also Stromzählern, die Messdaten über eine Schnittstelle zur Verfügung stellen.

Mehr darüber, wie das funktioniert:
https://www.energie-experten.org/news/gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung-wie-funktioniert-die-ggv

Mehr über das Solarpaket 1:
https://www.pv-magazine.de/2024/04/26/bundestag-beschliesst-solarpaket-1/

Klassisches Mieterstrom-Modell (EEG)

Im klassischen Mieterstrom-Modell tritt der Betreiber der Anlage als Stromversorger für die belieferten Parteien auf, d.h. er liefert nicht nur den Strom aus der Photovoltaikanlage, sondern auch den Reststrom. Für diese Variante gibt es eine zusätzliche EEG-Förderung pro kWh – aber sie ist auch mit einigen Auflagen und Pflichten und steuerlichen Konsequenzen verbunden, die das Modell für viele Vermieter mit weniger als 5 Parteien eher unattraktiv macht. Für die Abrechnung von Mieterstrom gibt es daher Dienstleister, beispielsweise MeterGrid. Aber auch einige Stromversorger wie z.B. Lichtblick bieten Mieterstromdienstleistungen an. Sprechen Sie uns für weitere mögliche Dienstleister gerne an. Die Zähler sind in diesem Fall Unterzähler und werden vom Betreiber der PV-Anlage betrieben.