Balkonkraftwerk anmelden
Ein Balkonkraftwerk mit bis zu 600 Watt könnt Ihr selbst anmelden. D.h. Ihr kauft das Balkonkraftwerk, stellt es auf, meldet es an und steckt sie in die Steckdose.
Die vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke gilt für alle Photovoltaikanlagen mit bis zu 600 Watt Wechselrichterleistung – diese könnt Ihr auch auf Hausdächern, Dächern von Nebengebäuden oder im Garten aufbauen.
ACHTUNG: Wir übernehmen für die Informationen auf dieser Website keine Gewährleistung oder Haftung. Sie sind nach bestem Wissen recherchiert, können aber auch für die Anmeldung einer Stecker-PV-Anlage keinesfalls eine Rechtsberatung, die Beratung eines Fachbetriebs oder eines Steuerberaters ersetzen.

Es ist durchaus üblich, Solar-Panels mit mehr als 600 Watt Leistung anzuschließen, aber der Wechselrichter der Stecker-PV-Anlage muss auf 600 Watt Ausgangsleistung begrenzt sein!
Wo müsst Ihr das Balkonkraftwerk anmelden?
Ihr meldet eure Anlage bei zwei Stellen an:
- Marktstammdatenregister – dies ist eine Datenbank der Bundesnetzagentur. Wir veröffentlichen demnächst eine Schritt-Für-Schritt-Anleitung dafür.
- Bei Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 war auch noch eine Meldung beim Netzbetreiber (VNB) erforderlich, der an eurer Adresse das öffentliche Stromnetz betreibt, und für die Versorgungssicherheit zuständig ist.
Stromzähler prüfen
Der VNB prüft nach der Anmeldung der Stecker-PV-Anlage, ob ein Zählertausch erforderlich ist. Meist möchte der VNB einen Zweirichtungszähler, um die Einspeisung des Stroms erfassen zu können. Der VNB veranlasst gegebenenfalls den Tausch eures Zählers (wenn Ihr einen vom VNB abweichenden Messstellenbetreiber gewählt habt, wird dieser vom VNB informiert.).

Euer Stromzähler sollte eine Rücklaufsperre haben! Zähler mit digitaler Anzeige haben eine Rücklaufsperre. Es gibt aber eine Falle: Sogenannte „Always Positive“-Zähler, die auch dann Stromverbrauch zählen, obwohl eigentlich Strom eingespeist wird: https://www.energie-experten.org/news/achtung-balkon-pv-always-positive-zaehler-werten-einspeisung-als-verbrauch
Zähler mit analoger Anzeige, bei denen sich deutlich sichtbar eine Scheibe dreht (Ferraris-Zähler), haben normalerweise keine Rücklaufsperre. Solltet Ihr einen Zähler ohne Rücklaufsperre haben, so solltet Ihr mit der Inbetriebnahme eures Balkonkraftwerks warten, bis der Zählertausch erfolgt ist.
Zusammenfassung uns bekannter Stromzählertypen
Bezeichnung | Erkennungsmerkmal | Analog/Digital | Geeignet für Balkonkraftwerk |
Ferraris-Zähler | Sich drehende Scheibe, ein oder zwei analoge Zählwerke | Analog | Nein |
Always Positive-Zähler | Digitalanzeige, Symbol mit zwei Pfeilen, von denen einer eine Kurve beschreibt. https://www.energie-experten.org/news/achtung-balkon-pv-always-positive-zaehler-werten-einspeisung-als-verbrauch | Digital | Nein |
Ein-Richtungs-Digitalzähler mit Rücklaufsperre | Digitalanzeige, die nicht hin- und her springt. Rücklaufsperrensymbol | Digital | Ja, aber die meisten VNB lassen ihn austauschen |
Zwei-Richtungs-Digitalzähler | Digitalanzeige, die in irgendeiner Form die eingespeiste Energiemenge mit „2.8.0“ anzeigt. Die vom Energieversorger bezogene Energiemenge wird mit „1.8.0“ (Eintarifzähler) oder „1.8.1“ und „1.8.2“ (Hoch/Niedertarifzähler) angezeigt. | Digital | Ja |
Woher weiß ich, wer mein Netzbetreiber ist?
Der Netzbetreiber ist nicht die Firma, bei der Ihr den Strom-Liefervertrag abgeschlossen habt! Ihr könnt ihn durch eine Internet-Recherche herausfinden. Ihr solltet aber auch nach dem Abschluss des Strom-Liefervertrags eine „Anschlussnutzungsbestätigung“ vom Netzbetreiber erhalten haben.
Im Folgenden ist eine Liste der im und rund um den Wetteraukreis existierenden Netzbetreiber (VNB). Diese sind, sofern ihr nicht selber eine andere Firma als Messstellenbetreiber ausgewählt habt, auch die zuständigen Messstellenbetreiber und damit für den Stromzähler zuständig.
Achtung: Die Informationen auf den Websites und die Merkblätter der Netzbetreiber sind teilweise noch nicht an die seit 01.01.2024 geltenden Vereinfachungen angepasst!