Balkonkraftwerk anmelden
Ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung und bis zu 2000 Watt PV-Modulleistung könnt Ihr selbst anmelden. D.h. Ihr kauft das Balkonkraftwerk, stellt es auf, meldet es an und steckt sie in die Steckdose.
Die vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke gilt für alle Photovoltaikanlagen mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung und bis zu 2000 Watt PV-Modulleistung – diese könnt Ihr auch auf Hausdächern, Dächern von Nebengebäuden oder im Garten aufbauen.
ACHTUNG: Wir übernehmen für die Informationen auf dieser Website keine Gewährleistung oder Haftung. Sie sind nach bestem Wissen recherchiert, können aber auch für die Anmeldung einer Stecker-PV-Anlage keinesfalls eine Rechtsberatung, die Beratung eines Fachbetriebs oder eines Steuerberaters ersetzen.

Es ist durchaus üblich, Solar-Panels mit mehr als 800 Watt Leistung anzuschließen (bis zu 2000 Watt sind erlaubt), aber der Wechselrichter der Stecker-PV-Anlage muss auf 800 Watt Ausgangsleistung begrenzt sein!
Wo müsst Ihr das Balkonkraftwerk anmelden?
Ihr meldet eure Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Dies geschieht durch das Ausfüllen zweier Web-Formulare:
- Zuerst erstellt Ihr dort einen Account für Euch als Person
- Dann tragt Ihr die Anlage ein
Stromzähler prüfen
Der VNB prüft nach der Anmeldung der Stecker-PV-Anlage, ob ein Zählertausch erforderlich ist. Meist möchte der VNB einen Zweirichtungszähler, um die Einspeisung des Stroms erfassen zu können. Der VNB veranlasst gegebenenfalls den Tausch eures Zählers (wenn Ihr einen vom VNB abweichenden Messstellenbetreiber gewählt habt, wird dieser vom VNB informiert).

Euer Stromzähler sollte eine Rücklaufsperre haben! Zähler mit digitaler Anzeige haben eine Rücklaufsperre. Es gibt aber eine Falle: Sogenannte „Always Positive“-Zähler, die auch dann Stromverbrauch zählen, obwohl eigentlich Strom eingespeist wird: https://www.energie-experten.org/news/achtung-balkon-pv-always-positive-zaehler-werten-einspeisung-als-verbrauch
Zähler mit analoger Anzeige, bei denen sich deutlich sichtbar eine Scheibe dreht (Ferraris-Zähler), haben normalerweise keine Rücklaufsperre. Solltet Ihr einen Zähler ohne Rücklaufsperre haben, so solltet Ihr mit der Inbetriebnahme eures Balkonkraftwerks warten, bis der Zählertausch erfolgt ist.
Zusammenfassung uns bekannter Stromzählertypen
Bezeichnung | Erkennungsmerkmal | Analog/Digital | Geeignet für Balkonkraftwerk |
Ferraris-Zähler | Sich drehende Scheibe, ein oder zwei analoge Zählwerke | Analog | Nein |
Always Positive-Zähler | Digitalanzeige, Symbol mit zwei Pfeilen, von denen einer eine Kurve beschreibt. https://www.energie-experten.org/news/achtung-balkon-pv-always-positive-zaehler-werten-einspeisung-als-verbrauch | Digital | Nein |
Ein-Richtungs-Digitalzähler mit Rücklaufsperre | Digitalanzeige, die nicht hin- und her springt. Rücklaufsperrensymbol | Digital | Ja, aber die meisten VNB lassen ihn austauschen |
Zwei-Richtungs-Digitalzähler | Digitalanzeige, die in irgendeiner Form die eingespeiste Energiemenge mit „2.8.0“ anzeigt. Die vom Energieversorger bezogene Energiemenge wird mit „1.8.0“ (Eintarifzähler) oder „1.8.1“ und „1.8.2“ (Hoch/Niedertarifzähler) angezeigt. | Digital | Ja |
Woher weiß ich, wer mein Netzbetreiber ist?
Der Netzbetreiber ist nicht die Firma, bei der Ihr den Strom-Liefervertrag abgeschlossen habt! Ihr könnt ihn durch eine Internet-Recherche herausfinden. Ihr solltet aber auch nach dem Abschluss des Strom-Liefervertrags eine „Anschlussnutzungsbestätigung“ vom Netzbetreiber erhalten haben.
Im Folgenden ist eine Liste der im und rund um den Wetteraukreis existierenden Netzbetreiber (VNB). Diese sind, sofern ihr nicht selber eine andere Firma als Messstellenbetreiber ausgewählt habt, auch die zuständigen Messstellenbetreiber und damit für den Stromzähler zuständig.
Achtung: Die Informationen auf den Websites und die Merkblätter der Netzbetreiber sind teilweise noch nicht an die seit 01.01.2024 geltenden Vereinfachungen angepasst!
Unterschied zu früher
Anfang Mai 2024 ist das Solarpaket 1 der Ampel-Regierung in Kraft getreten. Dadurch wurde die erlaubte Wechselrichterleistung von 600 Watt auf 800 Watt angehoben, und gleichzeitig die erlaubte PV-Modulleistung auf 2000 Watt eingeschränkt. Der Betrieb eines Balkonkraftwerkes hinter einem Zähler ohne Rücklaufsperre war früher verboten – nun ist er erlaubt, bis der Zähler getauscht ist. Der Zählertausch erfolgt durch den Messstellenbetreiber, welcher meistens identisch mit dem Netzbetreiber ist.
Desweiteren wurde die rechtliche „Verklammerung“ mit weiteren PV-Anlagen abgeschafft – seitdem ist für ein Balkonkraftwerk auch die einfache Anmeldung erlaubt, wenn bereits eine „große“ PV-Anlage (z.B. auf dem Dach) installiert und hinter demselben Stromzähler angeschlossen ist. Vorher galt ein Balkonkraftwerk in diesem Fall als eine Erweiterung der bestehenden Anlage, und Netzbetreiber konnten darauf bestehen, dass ein derartiges Balkonkraftwerk durch eine Elektrofachkraft bei ihnen angemeldet wurde.
Zusammenfassung der Unterschiede:
- Wechselrichterleistung auf 800 Watt angehoben
- PV-Modulleistung auf 2000 Watt beschränkt
- Anmeldung nur beim Marktstammdatenregister
- Auch möglich, wenn bereits eine andere PV-Anlage besteht
- Balkonkraftwerke dürfen auch hinter einem Zähler ohne Rücklaufsperre betrieben werden