Fragen und Antworten zu Stecker-PV (Balkonkraftwerken)

Eine sehr ausführliche und hilfreiche Sammlung mit Fragen und Antworten findet ihr auch bei der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie. → Klicke hier um sie anzuzeigen.
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Anmeldung und Formalitäten

Brauche ich eine behördliche Genehmigung?

Nein. Eine behördliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Unter Umständen kann jedoch bei fest montierten Anlagen eine baurechtliche Genehmigung oder eine Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümerversammlung erforderlich sein.

Wo muss ich die Anlage anmelden?

Sobald die Mini-Solaranlage montiert und in Betrieb genommen wurde, muss sie beim zuständigen Netzbetreiber und im zentralen Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Muss ich die Anlage beim Marktstammdatenregister registrieren?

Eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur ist innerhalb von drei Wochen notwendig. Zur Registrierung gelangt man über den folgenden Link beim Marktstammdatenregister. Sinnvoll ist das zudem allemal, damit der Fortschritt der Energiewende in Deutschland dokumentiert werden kann.

Siehe dazu unsere Seite → Anmeldung einer Stecker-PV-Anlage.

Wenn die einspeisende Solaranlage von der Bundesnetzagentur als meldepflichtig ansehen wird, könnte eine verzögerte oder unterbliebene Anmeldung theoretisch ein Bußgeld nach § 21 (MaStRV) verhängt werden. Praktisch ist das aber sehr schwer umsetzbar, da in der Regel keine EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Die Registrierungspflicht sollte dennoch ernst genommen werden, denn der §21 MaStRV erklärt auch die fahrlässig nicht durchgeführte oder unrichtige Registrierung zur Ordnungswidrigkeit. Somit kann dies gemäß §95 Abs. 1 Nummer 5 d, Abs. 2 EnWG eine Geldbuße von bis zu 50.000 € nach sich ziehen. (→ Balkonkraftwerk erlaubt oder nicht? – Gesetzliche Regelungen für Stecker-Solar – CHIP

Wie finde ich den zuständigen Netzbetreiber?

Siehe unsere Seite Balkonkraftwerk anmelden

Brauche ich eine Genehmigung des Vermieters oder der Eigentümerversammlung?

Es ist immer eine gute Idee, vorab mit der Vermieter*in zu sprechen, um nachträgliche Konflikte zu vermeiden. Im Internet gibt es Musterbriefe, um die Hausverwaltung / Vermieter zu informieren.

Grundsätzlich hat jeder das Recht, auf dem Balkon technische Anlagen, nach dem Stand der Technik zu betreiben.

Zustimmungspflichtig ist aber z.B: eine Anbringung des Solargeräts an der Hauswand, wenn dazu Dübel oder Aufhängungen angebracht werden müssen, die dauerhaft die Wand verändern.

In vielen Mietverträgen ist die Gestaltung der Außenfassade vertraglich geregelt. Daher bedarf die Montage in den meisten Fällen die Zustimmung des Vermieter*in oder der Wohnungseigentümergemeinschaft.

(→In den FAQ bei „Balkon-Solar“ gibt es mehr Infos )

Nicht zustimmungspflichtig ist aber z.B. die Aufstellung auf dem Balkon, wenn sie Anlage allein durch ihr Eigengewicht gesichert ist oder ähnlich wie ein Blumenkasten gesichert ist. Die Anlagen sind jedoch groß und schwer, daher sollten sie immer gut gesichert sein.

Sollte ich ein Formular des Netzbetreibers unterschreiben, in dem ich Kosten für einen Zählertausch übernehme?

Nein !

In Fällen ohne gesetzlich vorgeschriebene Einbaupflicht obliegt die Entscheidung, ob der Stromzähler ausgetauscht werden muss, nicht dem Hauseigentümer, sondern dem Messstellenbetreiber. Die Kosten für den Einbau des neuen Stromzählers trägt der Messstellenbetreiber, der auch Eigentümer des Stromzählers bleibt. Falls Umbauten am Zählerschrank nötig werden, müssen allerdings Sie als Hausbesitzer diese jedoch tragen. Hier können einige hundert Euro fällig werden.

Kann ich ein Balkonkraftwerk anmelden, wenn hinter demselben Stromzähler schon eine PV-Anlage installiert ist?

Viele Netzbetreiber lassen dies so nicht zu. Das Hinzufügen eines Balkonkraftwerk wird dann behandelt wie eine größere Anlagenerweiterung, das bedeutet:

  • Die Anlage darf nicht an einem Steckdosenstromkreis angeschlossen werden (sondern muss an einer Unterverteilung angeschlossen werden)
  • Es muss eine Inbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft erfolgen
  • Bei der Anmeldung muss die vollständige Dokumentation (Lageplan, Einheitenzertifikat des Wechselrichters, Dokumentation des Netz- und Anlagenschutzes, Datenblatt der Photovoltaik-Module, Inbetriebnameprotokoll der Elektrofachkraft) eingereicht werden

Die Anlage wird – wie jedes Balkonkraftwerk – im Marktstammdatenregister registriert. Wenn für die bereits bestehende Anlage eine Einspeisevergütung bezahlt wird, wird der Vergütungssatz neu ausgerechnet – und zwar anteilig nach Peak-Leistung der bestehenden und neuen Anlage und der jeweils für die Anlagen einzeln geltenden Vergütungssätze).

Elektrischer Anschluss

Brauche ich eine spezielle Einspeisesteckdose („Wieland-Steckdose“)?

Balkon-Solaranlagen können direkt in die Steckdose in der Wohnung, im Garten oder auf dem Balkon eingesteckt werden. Nach einer Marktstudie (htw-berlin.de)  sind die meisten Systeme über handelsübliche Schutzkontaktsteckdosen (auch Schuko-Steckdosen genannt) angebunden, nur ungefähr 20 Prozent über eine Wieland-Steckdose.

Es gibt nach unserem Wissen keine Bestimmung, die die Verwendung der Wieland Einspeisesteckdose erfordert. Der Betrieb mit einer Schuko-Steck-Verbindung ist somit erlaubt und zulässig. Dem stehen auch die Anforderungen der beiden einschlägigen Normen VDE 0100-551-1 und VDE V 0628-1 nicht entgegen. Bei einzelnen Modulen mit bis zu 600 Watt Leistung schreibt eine VDE-Norm vor, dass die Steckdose eine „spezielle Energiesteckvorrichtung“ sein muss (VDE 0100-551-1). Diese muss berührungssicher und verwechslungssicher sein, wie das in einer zweiten Norm beschrieben ist (VDE V 0628-1). Beide Normen nennen aber keine bestimmten Steckdosentypen, die zu verwenden sind. Der Berührungsschutz ist bei Anlagen mit Schukostecker dadurch gewährleistet, dass der Wechselrichter keine Spannung mehr erzeugt, sobald die Verbindung zum Stromnetz getrennt wird.

Die Sicherheit und Zuverlässigkeit einer Wieland Einspeisesteckdose ist allerdings höher einzuschätzen. Die Besonderheit dabei ist der sichere Mechanismus: Der Stecker rastet fest ein und kann nur mit einem Schlitzschraubendreher wieder gelöst werden. Man benötigt also unbedingt ein Werkzeug für ein Entfernen des Steckers aus der Dose und kann das nicht versehentlich herausziehen. Die Wieland Steckdose hat zudem verborgene Kontakte, die man auch bei Unachtsamkeit nicht berühren kann. Das schafft Sicherheit im Umgang mit dem Solarstrom. Die Wieland-Steckdose bietet damit einen guten Kinderschutz. Die Installation einer Wieland Steckdose muss ein Fachmann erledigen.

Was ist bei Verwendung einer Schuko-Steckdose zu beachten? Muss diese speziell abgesichert sein?

Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) sollten die folgenden Punkte eingehalten werden, wenn Schuko-Steckdosen verwendet werden sollen:

  • Die Stecker-Solaranlage darf nur an eine Wandsteckdose angeschlossen werden, nicht an eine Mehrfach-Verteilersteckdose.
  • Die Steckdose, an der das Modul angeschlossen wird, muss im Anschlusskasten über einen Sicherungsautomaten gesichert sein. Bei Schraubsicherungen muss eine kleinere Sicherung (z.B. 13 A statt 16A) eingedreht werden.
Sollte ich einen Elektriker hinzuziehen?

Mit der Änderung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 ist der Anschluss durch den Laien in Endstromkreisen vorgesehen. Die Installation und Inbetriebnahme der Module und des Wechselrichters kann also grundsätzlich ohne Elektriker erfolgen.

Die Inbetriebnahme einer Anlage mit einer maximalen Leistung von 600 Watt pro Haushalt ist in der Regel unproblematisch, wenn

  • Sicherungsautomaten genutzt werden
  • Schraubsicherungen genutzt werden, und die Sicherung des Stromkreises, an dem die Photovoltaik-Anlage angeschlossen ist, durch die nächst kleinere Sicherung (beispielsweise 13 A statt 16 A) ausgetauscht wurde.

Die Inbetriebnahme einer elektro-technischen Anlage sollte jedoch im Zweifelsfall durch Fachkräfte erfolgen oder begutachtet werden. Vor allem dann, wenn es sich um eine ältere Elektroinstallation handelt. Hellhörig werden sollte man z.B.

  • generell, wenn Schraubsicherungen eingesetzt werden. Oft haben diese ihre Lebensdauer von 35 Jahren bereits überschritten, und generell ist die elektrische Anlage (Kabel, Steckdosen) in diesen Fällen ebenfalls alt und könnte Schäden aufweisen.
  • wenn kein FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter) vorhanden ist. Immerhin befindet sich die Anlage im Außenbereich.
  • wenn Sicherungen kleiner als 16A genutzt werden, da dies auf schwache Leitungen hindeutet
  • wenn die Leistung der Photovoltaikanlage(n) mehr als 600 Watt beträgt

Falls ein Tausch von Steckdose und Stecker gewünscht ist, muss dieser durch eine Fachkraft erfolgen.

Stromzähler

Benötige ich einen zweiten Zähler?

Nein. Die Anlage wird direkt an das Stromnetz angeschlossen.

Meine Hausinstallation hat 3 Phasen. Muss ich den Strom auf der gleichen Phase verbrauchen, an der auch das Balkonkraftwerk angeschlossen ist?

Die meisten Haushalte sind an alle drei Phasen des Stromnetzes angeschlossen. Die Stromzähler „bilanzieren“ allerdings diese Phasen. Wenn ein Balkonkraftwerk also auf einer Phase Strom einspeist und ein Gerät auf einer anderen Phase Strom verbraucht, profitierst du also trotzdem von der Ersparnis.

Muss ich mich um den Tausch meines Stromzählers kümmern oder sogar dafür etwas bezahlen?

In Fällen ohne gesetzlich vorgeschriebene Einbaupflicht obliegt die Entscheidung, ob der Stromzähler ausgetauscht werden muss, nicht dem Hauseigentümer, sondern dem Messstellenbetreiber. Theoretisch kann also jeder Haushalt dazu verpflichtet werden, den alten, analogen Stromzähler durch einen digitalen Zähler auszutauschen. Derzeit besteht bei Haushalten mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh oder bei Solaranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW die gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung eines modernen Stromzählers anstelle eines alten analogen Stromzählers.

Der Austausch des Stromzählers wird durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Die Kosten für den Einbau des neuen Stromzählers trägt der Messstellenbetreiber, der auch Eigentümer des Stromzählers bleibt. Für den Betrieb des Stromzählers werden jährliche Kosten berechnet.

Wenn das steckbare Solar-Gerät mehr als 1000 Watt leistet, ist ein Zwei-Richtungs-Zähler für den rechtssicheren Betrieb nötig. Alle in unseren Paketen bestellbaren Balkonanlagen leisten nur 600 Watt, fallen also nicht unter diese Regel.

Wenn die Netzrückspeisung des steckbaren Solar-Geräts unter der Messtoleranz des Stromzählers liegt, kann das zu rechtlichen Problemen führen (Faustregel: Netzrückspeisung geringer als 4% des Jahresstrombezugs).

Dennoch sollte der Rücklauf des Zählers immer verhindert werden. Dazu also den Messstellenbetreiber ansprechen.

Etwaig nötige Umbauten am Zählerschrank müssen allerdings Sie als Hausbesitzer tragen. Hier können mehrere hundert Euro fällig werden.

Was ist, wenn mein Messstellenbetreiber Geld für einen Zählertausch verlangt?

Da es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, können Sie der Zahlungsaufforderung getrost widersprechen. Eine andere Möglichkeit ist, den Messstellenbetreiber zu wechseln. Am einfachsten geht das, wenn zu einem Stromanbieter gewechselt wird, der einen Smart-Meter-Tarif anbietet (dabei kann dann auch zu einem echten Öko-Strom-Anbieter gewechselt werden:-)

Kann es sein, dass mein Stromzähler rückwärts läuft, und was passiert dann?

Wenn noch ein alter Ferraris-Zähler (alter analoger Zähler mit Drehscheibe) verbaut ist, der keine Rücklaufsperre hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Zähler getauscht werden muss. Dieser würden rückwärts laufen, wenn durch das Balkonkraftwerk mehr Energie erzeugt als letztlich gebraucht würde. Das könnte zu rechtlichen Problemen mit dem Stromanbieter führen.

In seltenen Fällen ist ein Zähler mit Rücklaufsperre installiert (erkennbar am Symbol  ); der bliebe dann einfach stehen.

Moderne Zwei-Richtungszähler messen Strombezug und und Netzeinspeisung auf separaten Konten.

Im Zweifelsfall einfach den Netzbetreiber kontaktieren.

Befestigung

Kann ich Solarzellen mit Glas und Rahmen in beliebiger Höhe befestigen?

Nur bis 4 Meter Höhe, wenn sich darunter Menschen aufhalten können. Über 4 Meter Höhe darfst du jedoch glasfreie Module anbringen, die es auch als leichte, semiflexible Module gibt.

Welches Montagematerial benötige ich?

Das hängt vom Montageort ab. Bei der Installation am Balkongeländer ist anderes Material notwendig, als wenn die Module auf der Terrasse oder auf einem z.B. Garagendach montiert werden.

Bei den bestellbaren Pakten ist das Montagematerial in der Regel entsprechend enthalten.

Kann ich Solarmodule auf einem Eternit-Dach montieren?

Bitte lasse einen sachkundigen Menschen prüfen, ob Asbest enthalten ist. Falls ja, darfst du daran gar nicht arbeiten. Das gilt ebenfalls für asbesthaltige Fassadenverkleidungen usw. Eternit ab einem bestimmten Datum enthält kein Asbest mehr. Dann ist eine Montage z.B. mit Stockschrauben möglich.

Grundsätzlich sollte das auch die Statik bedacht werden. Module aus Glas wiegen inklusive Befestigungsmateria bis zu 30 kg pro Quadratmeter.

Ertrag / Verbrauch / Aufstellwinkel / Sommer-Winter

Wie kann ich meinen Ertrag im Vorfeld abschätzen?

Zum Beispiel mit dem -> Ertragsrechner der HTW Berlin kann man sich einen ersten Eindruck machen, wieviel Ertrag die Anlage bringt. Das ist abhängig von der Größe und Leistung der Module, aber auch von der Ausrichtung (Himmelsrichtung und wie flach oder steil die Module aufgestellt werden.)

Welcher Aufstellwinkel und welche Neigung ist optimal?

Optimal ist bei Balkonen eine Himmelsrichtung zwischen Südost, Süd und Südwest. Eine absolut senkrechte Anbringung z.B. am Balkongeländer oder der Fassade sollte man vermeiden, da dies die Erträge schmälert. Das Modul sollte mindestens 15° gegenüber der Senkrechten ausgestellt werden, je mehr desto größer die Erträge.

Bei flacher Aufstellung (Auf dem Boden, Garage Gartenhaus, Dach usw.) ist die Himmelsrichtung nicht so entscheidend. Faustformel: Je südlicher, desto steiler sollte man das Modul stellen, z.B. gerne auch 30° oder 35° Neigung, dann hat man auch im Winter noch Erträge, wenn die Sonne tief steht. Je mehr man von der Südrichtung abweicht, desto flacher sollten die Module aufgestellt werden, z.B: 15° oder 20° Neigung bei Ost-West-Ausrichtung. Wenn man zwei Module installiert, kann man z.B. auch eines nach Osten und eines nach Westen ausrichten. So hat man dann von Frühling bis in den Herbst eine gleichmäßig über den Tag verteilte Ausbeute.

Was ist, wenn die Sonne scheint und kein Gerät läuft?

In der Regel verbrauchen alle Haushalte durch Ladegräte, Stand-By-Geräte, durch den Kühlschrank etc. immer ein wenig Strom.

Wenn mehr Solarstrom fließt als verbraucht wird, dann fließt der über den Haushaltsanschluss ins öffentliche Stromnetz.

Darf mehr produzierter Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden ohne ihn zu messen?

Stromerzeugungseinrichtungen unter 800 Watt werden als nicht signifikant eingestuft (EU Netzkodex 2016/631, Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende). Der erzeugte Strom muss nur dann gemessen werden, wenn eine EEG-Einspeisevergütung bezogen werden soll.

Wie optimiere ich meinen Eigenverbrauch?

Wenn die Sonne scheint, erzeugt die Solaranlage einigermaßen gleichmäßig Energie, natürlich abhängig vom Lichteinfall. Das heißt morgens und am Abend weniger, in der Mittagszeit am meisten.

Stromintensive Geräte (Waschmaschine, Spülmaschine etc.) sollten bei Sonnenschein in der Mittagszeit betrieben werden, damit der Eigenstromanteil steigt. Viele Geräte können entsprechend programmiert werden.

Benötigt meine Photovoltaik-Anlage immer direktes Sonnenlicht, um Strom zu produzieren?

Nein, direktes Sonnenlicht ist nicht zwingend notwendig. Auch bei z.B. bedecktem Himmel liefert sie Strom – jedoch mit einem geringeren Wirkungsgrad.

Finanzamt

Muss ich beim Finanzamt Angaben zur Anlage machen?

In Einfachen Fällen müssen Sie seit 2023 beim Finanzamt keinerlei Angaben machen. In den folgenden Fällen lassen Sie sich bitte steuerlich beraten:

  • Sie betreiben eine Photovoltaik-Anlage mit 30 kWp oder mehr installierter Leistung.
  • Sie betreiben mehrere Photovoltaik-Anlagen, die insgesamt 30 kWp oder mehr installierte Leistung haben.
  • Sie haben ein Unternehmen, welches eine Photovoltaik-Anlage anschafft.
  • Sie errichten eine Photovoltaik-Anlage auf einem Gebäude, in dem eine Wohnung vermietet ist oder wird.

Muss ich mich um eine Versicherung für die Photovoltaikanlage kümmern?

Bitte kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvertreter oder direkt die Versicherungsgesellschaft. Es gibt Wohngebäudeversicherungen, die auch Photovoltaikmodule mit abdecken, aber das ist nicht bei jeder Versicherung der Fall. Es gibt eventuell auch Hausratversicherungen, bei denen Photovoltaik mit versichert ist – ggf. auch nur Glasbruch.

Der Abschluss einer eigenständigen Photovoltaik-Versicherung kann bei größeren Anlagen sinnvoll sein, bei Balkon-Solaranlagen rechnet sich das nicht.

Bei einer gekauften Photovoltaik-Anlage, sollten Sie sich bezüglich des Versicherungsschutzes ebenfalls an die Gebäudeversicherung wenden, um den Einschluss der Anlage in den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Der Abschluss einer zusätzlichen Photovoltaik-Versicherung kann bei größeren Anlagen sinnvoll sein, bei Balkon-Solaranlagen rechnet sich das nicht.